Wir brauchen einen kleineren Bundestag – jetzt!
Liebe Parteifreundinnen, liebe Parteifreunde,
der gegenwärtige Bundestag muss verkleinert werden. Darüber sind wir uns in Berlin einig. Wichtig ist Wahlrechtsreform, die eine wirksame Verkleinerung des Bundestags ermöglicht und zeitgleich für ein leicht verständliches Wahlrecht sorgt.
Als CDU/CSU haben wir dazu ein klassisches Zwei-Stimmen-Wahlrecht vorgeschlagen: Die Größe des Bundestages würde auf 598 Abgeordnete festgeschrieben. Die eine Hälfte der Mandate würde per Direktwahl in den Wahlkreisen vergeben, die andere Hälfte über die Zweit-stimme. Dieses einfach verständliche Wahlrecht wurde leider von der Ampel Koalition ohne weitere Gesprächsbereitschaft abgelehnt. Die Ampel hat stattdessen ein extrem kompliziertes und undemokratisches Wahlsystem be-schlossen. Die Reform führt einerseits dazu, dass Abgeordnete, die ihren Wahlkreis gewin-nen, trotzdem nicht ins Parlament gewählt werden. Andererseits stellt das heute beschlossene Wahlrecht einen Angriff auf die Fraktionsgemeinschaft von CDU und CSU dar. Das Gesetz der Ampel (übrigens ein früherer Vorschlag der AfD) sieht nun vor, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten entgegen dem geltenden Wahlrecht von 598 auf 630 Abgeord-nete vergrößert wird. Gestrichen werden Übergang- und Ausgleichsmandate und die soge-nannte Grundmandatsklausel wird abgeschafft.
Das Wahlrecht hat folgende Konsequenzen:
1. Künftig überwiegt die Anzahl der Abgeordneten, die über die Liste in den Bundestag gezogen sind, mit mindestens 331 Mandaten deutlich. Damit wird die Bindung der di-rekt gewählten Abgeordneten zum heimischen Wahlkreis geschwächt.
2. Ein Sieg im Wahlkreis bedeutet künftig nicht mehr, dass jemand in den Bundestag ein-zieht. Denn entscheidend allein soll künftig das Zweitstimmenergebnis einer Partei sein, nicht der Wählerwille in einem Wahlkreis. Damit wird das Wahlrecht komplizierter, unverständlicher und die Distanz zwischen Abgeordneten und Wählern wächst. Wahl-kreise werden ohne direkt gewählte Abgeordnete sein.
3. Durch die Abschaffung der Grundmandatsklausel muss eine Partei bundesweit min-destens 5 Prozent der Stimmen erreichen, um Mandate im Bundestag zu erhalten. Das kann dazu führen, dass die CSU in Bayern alle Wahlkreise gewinnt, aber keiner der Kandidaten in den Bundestag einzieht, weil die CSU bundesweit bei der Zweitstimme unter 5 Prozent geblieben ist.
Das neue Wahlrecht wird also komplizierter, unverständlicher und trägt dem Wählerwillen deutlich weniger Rechnung als das bisherige Wahlrecht. Es hat den Anschein, dass die Am-pel-Koalition das berechtigte Ziel der Bundestagsverkleinerung nutzt, um über das Wahlrecht einen Angriff auf die Fraktionsgemeinschaft von CDU/CSU zu starten. Das ist ein zutiefst un-demokratisches Verhalten.
Die Auswirkungen des Wahlrechts auf den Ausgang der Bundestagswahl im Sauerland dürf-ten zunächst überschaubar bleiben. Es ist davon auszugehen, dass die Bundestagswahlkreise weiterhin an den jeweiligen Wahlkreisgewinner zugeteilt werden.
Angesichts seiner tiefen undemokratischen Züge und dem Angriff auf CDU und CSU habe ich heute den Gesetzentwurf von SPD, Grüne und FDP mit voller Überzeugung abgelehnt. Ich halte es für dringend erforderlich, dass das Bundesverfassungsgericht klärt, ob das neue Wahlrecht nicht verfassungswidrig ist.
Es ist in meinen Augen sehr wichtig, dass die Ampel-Parteien zur Vernunft kommen und ge-meinsam mit uns als Opposition eine klügere Reform des Wahlrechts erarbeiten. Denn zurzeit ist die Koalition dabei, unserer Demokratie einen Bärendienst zu erweisen.
Gerne stehe ich Euch für Gespräche und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Euer
Florian Müller MdB